Anwendungsgebiete von Lichtsignalanlagen

Knotenpunktsicherung Einseitige Verkehrsführung
Fußgängersignalanlage

Spezielle Anwendungen

 

 

Fußgängersignalanlage (FSA)

 

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist der Schutz von Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahn (Fussgängerampel). Meistens sind an solchen Anlagen Anforderungstaster angebracht, die von den Personen betätigt werden, welche die Straße überqueren wollen. Nach Druck auf den Taster schaltet die Anlage für Fahrzeuge auf rot und für Fußgänger auf grün. Der Fußgänger kann nun sicher die Straße überqueren. Es gibt Ausnahmen, in dem solche Anlagen im festen Umlaufbetrieb arbeiten, z. B. bei stark frequentierten Fußgängerüberwegen an Bahnhöfen oder Flughäfen. An solchen Anlagen werden die Anforderungstaster weggelassen. Des weiteren können bei diesen Anlagen teilweise die Grünsignale für Fahrzeuge weggelassen werden, oder die Ampel wird in Grundstellung dunkelgeschaltet, um Energie zu sparen. Als Richtwerte der Verkehrsbelastung am Aufstellort werden mindestens 600 Fahrzeuge/Stunde und mindestens 100 Fußgänger/Stunde hergenommen. Werden diese Werte unterschritten, dann wird ein Zebrastreifen installiert.

Links das Beispiel einer Fußgängersignalanlage: Der Fußgänger betätigt den Anforderungstaster, die Anlage macht daraufhin einen Phasendurchlauf. Grundstellung ist hier Rot für Fußgänger und Grün für Fahrzeuge. In Ausnahmefällen kann die Grundstellung auch "alles Rot" sein, in diesem Fall werden ankommende Fahrzeuge mit Detektoren erfasst, woraufhin die Anlage auf Grün für Kfz schaltet.

 

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