Bahnübergangstechnik 

Auf diesen Seiten werden die Arbeitsweise, Überwachung und Sicherung von Bahnübergangsanlagen beschrieben. Weitere Informationen zu Signalen an Bahnübergängen befinden sich unter Signale/Signale an Bahnübergängen. Diese Seiten beschreiben die Kreuzung von Gleisen der Deutschen Bahn, Signale für Bahnübergänge mit Straßenbahngleisen sind auf der entsprechenden Seite beschrieben.

Auf weitere Regelungen und Einrichtungen zum Thema Bahntechnik und Signale wird hier nicht eingegangen, sie sind auf entsprechenden Seiten im Internet wie z. B. Stellwerke.de oder Sh1.org detailliert beschrieben.

Technische Überwachung Schrankentechnik
Überwachungsart ÜS (Überwachungssignal) Überwachungsart Hp (Hauptsignalüberwacht)
Überwachungsart Fü (Fernüberwacht) Bahnübergänge im Funk-Fahrbetrieb

 

 

Technische Überwachung

 

Von den Signal- und Schrankenanlagen an Bahnübergängen wird aufgrund ihrer Sicherheitsaufgaben ein Höchstmaß an Ausfall- und Betriebssicherheit gefordert. Einerseits ist bei Ausfall einer Komponente der Anlage dafür zu sorgen, dass keine gefährlichen Zustände auftreten und ein herannahender Zug rechtzeitig von dem Defekt in Kenntnis gesetzt wird. Andererseits ist die Technik auch so ausgelegt, dass ein Ausfall frühzeitig erkannt und repariert werden kann bzw. auf Ersatzmaßnahmen zurückgegriffen wird (z. B. bei Lampenausfall), um den Zugverkehr nicht unnötig lange zu behindern.

 

 

Einige dieser Maßnahmen und Einrichtungen werden im Folgenden erläutert:

1. Redundante Einschaltkontakte

Um bei Zuggesteuerten Bahnübergängen die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass durch einen defekten Einschaltkontakt die Anlage nicht einschaltet, werden diese Kontakte redundant ausgeführt. Das bedeutet, dass in einem Gehäuse oder kurz hintereinander zwei Schaltkontakte oder Sensoren angebracht werden. Fällt einer der beiden Schalter aus, dann schaltet der Zweite die Anlage trotzdem noch sicher ein. Diese Maßnahme verhindert Verzögerungen im Betriebsablauf der Züge bei einem Defekt am Anmeldekontakt.

Einschaltkontakt

 

 

2. Verwendung von Doppelfadenlampen in allen Signalen

Die häufigste Fehlerursache ist das Durchbrennen einer Signallampe. Deshalb sind in allen Fahrzeugsignalgebern bei Bahnübergangsanlagen Doppelfadenlampen im Einsatz. Brennt die Hauptwendel durch, dann wird auf den Nebenfaden umgeschaltet, sodass das entsprechende Signal weiter gegeben werden kann. Tritt so ein Fehler auf, dann wird das entsprechend an eine Zentrale oder den nächstgelegenen Bahnhof gemeldet, die Lampe wird dann sofort erneuert.

Die Lampen werden außerdem in regelmäßigen Zyklen (wie bei "normalen" Lichtsignalanlagen auch) ausgewechselt. 

Doppelfadenlampe

 

 

3. Lampenüberwachung auch im ausgeschalteten Zustand

Um einen Lampenausfall möglichst früh zu erkennen, werden die Signallampen permanent auch im ausgeschaltetem Zustand überwacht. Durch die Lampen wird zu jeder Zeit ein geringer Strom geleitet, der noch nicht ausreicht, das Signal zum Leuchten zu bringen. Wird der Stromfluss aufgrund einer durchgebrannten Glühwendel unterbrochen, so wird der Fehler sofort gemeldet.

 

4. Maßnahmen bei Ausfall einer Gelblampe

Um den Bahnbetrieb bei komplettem Ausfall einer Gelblampen (Haupt- und Nebenfaden!) nicht unnötig zu verzögern, schaltet das Signal sofort mit Rot ein.

 

5. Maßnahmen bei Ausfall einer Rotlampe oder eines Schrankenantriebes

Bei Ausfall eines Schrankenantriebes oder einer Rotlampe (Haupt- und Nebenfaden) schaltet sich die Anlage nicht ein. Ein herannahender Zug ist durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Überwachungssignal) davon in Kenntnis zu setzen. Bei hauptsignalgedeckten Anlagen schaltet das nächste vor dem BÜ liegende Hauptsignal nicht auf Grün. Hier müssen weitere Maßnahmen durchgeführt werden (z. B. Ersatzsignal, schriftlicher Auftrag für das Überfahren eines "Halt" zeigenden Signals etc.). Der Bahnübergang kann nur überquert werden, wenn er vorher durch Bahnpersonal für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird.

 

6. Überwachung bei Vollschranken

Bahnübergänge mit Vollschranken müssen jederzeit von einer Person aus eingesehen werden können. Bei solchen Anlagen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug oder Fußgänger auf den Gleisen eingeschlossen werden kann. Solche Anlagen werden meistens von einem Bahnhof aus ferngesteuert, bei dem entweder der Fahrdienstleiter direkten Sichtkontakt zum Übergang hat oder bei weiterer Entfernung mittels Kamera und Überwachungsmonitor Einsicht nehmen kann.

Auch andere technische Überwachungseinrichtungen wie z. B. Überwachung des Gleisbereichs auf dem Bahnübergang durch Radar sind denkbar.

Mast mit einer Überwachungskamera neben einem Bahnübergang Nahansicht der Kamera an der Mastspitze

 

 


 

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