Planung einer Signalanlage

Auf dieser Seite werden die Planungsschritte und Regeln, die bei der Aufstellung einer Lichtsignalanlage durchgeführt bzw. beachtet werden müssen erläutert und am Beispiel eines T-Abzweiges aufgezeigt. Die Regeln sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) niedergeschrieben, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden.

Kreuzungsplan / Erläuterung Entwicklung der Phasenübergänge
Verkehrsanalyse Berechnung und Interpretation der Umlaufzeit
Änderung an Fahrbahn, Markierungen, Beschilderung Berechnung der Freigabezeiten
Phaseneinteilung Entwicklung des Signalzeitenplans
Entwicklung des Signallageplans Betriebszeiten und Ein- und Ausschaltbilder
Daten für die Zwischenzeitberechnung Simulation des fertigen Signalprogramms
Berechnung der Zwischenzeiten / Zwischenzeitmatrix

 

 

Änderung an Fahrbahn, Markierungen und Beschilderung

 

Für den Bau der Signalanlage müssen einige Veränderungen am Straßenverlauf, an der Beschilderung und den Markierungen vorgenommen werden, z. B. sind die Fußgängerfurten und Haltlinien aufzubringen.

 

Beschilderung:

An einer Kreuzung mit Lichtsignalanlage müssen immer positive oder negative Vorfahrtszeichen angebracht sein, die bei einem Ausfall der Anlage zu beachten sind. (Die Bedeutung aller deutschen Verkehrszeichen steht hier)

Vorfahrt gebend:
Vorfahrtstraße Vorfahrt an der nächsten Kreuzung Vorrang vor dem Gegenverkehr

 

Vorfahrt nehmend:
Vorfahrt gewähren! Halt! Vorfahrt gewähren! Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren (Andreaskreuz) Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

       

 

Darf aus einer Kreuzungseinfahrt nicht in alle Richtungen weitergefahren werden, so sind die Zeichen für vorgeschriebene Fahrtrichtung anzubringen. Bei vorgeschriebener Fahrtrichtung links oder rechts sind in den entsprechenden Signalen außerdem Richtungspfeile anzubringen.

 

Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" Pfeile im Signalgeber in Verbindung mit "Vorgeschriebener Fahrtrichtung" links oder rechts

 

Verkehrsberuhigte Bereiche sollen nicht an Lichtsignalanlagen enden. Zwischen Ende des Bereiches und der Haltlinie ist ein Mindestabstand von 30m einzuhalten.

Verkehrsberuhigter Bereich - Ende

 

 

Das Gefahrenzeichen "Lichtsignalanlage" kann außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt werden. Innerhalb bebauter Gebiete ist dieses Zeichen nur aufzustellen, wenn die Signalanlage nicht rechtzeitig erkannt werden kann, oder vorübergehend, wenn die Signalanlage neu aufgestellt wurde. Das Zeichen ist außerdem immer vor mobilen Signalanlagen aufzustellen. Befindet sich eine Kurve in der Knotenpunktszufahrt und ist von der Stelle, an der das Gefahrenzeichen steht, der rechte Signalgeber (Hauptsignal) noch nicht zu erkennen, so empfiehlt es sich, über dem Zeichen ein gelbes Blinklicht anzubringen. Das Blinklicht wird von der LSA angesteuert und muss eingeschaltet sein, wenn am Schild vorbeifahrende Fahrzeuge an der Signalanlage auf "Rot" oder "Gelb" fahren.

Gefahrenzeichen "Lichtsignalanlage"

   

 

Geschwindigkeitsbeschränkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an Lichtsignalanlagen soll 70km/h nicht überschreiten. Bei Bedarf ist die Geschwindigkeit über entsprechende Zeichen in ausreichender Entfernung zu vermindern. Bei besonders engen Fahrbahnen, fehlenden Linksabbiegerstreifen oder aus anderen Gründen der Verkehrssicherheit ist eine Beschränkung auf 60km/h sinnvoll. War eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, dann kann die Beschränkung auch gestaffelt erfolgen. Ab der ersten Geschwindigkeitsbegrenzung ist zusätzlich noch, das Zeichen "Überholverbot" anzubringen.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit Überholverbot

 

 

Grüner Pfeil: Der Grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei Rotlicht. Er wird neben dem roten Signallicht am Signalgeber angebracht. Bei Rotlicht stellt das Zeichen ein Stopschild für Rechtsabbieger dar, es ist vor der Weiterfahrt an der Haltlinie anzuhalten! Das Zeichen darf nicht angebracht werden, wenn

- der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht ausreichend einsehen kann

- dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Linksabbiegen signalisiert wird

- Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Signalen die Fahrtrichtung vorschreiben

- beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen befahren oder gekreuzt werden müssen

- starker Fußgänger- oder Fahrradverkehr die Knotenpunktszufahrt kreuzt

- der kreuzende Radweg der Knotenpunktszufahrt in beiden Richtungen befahren werden darf

- beim Rechtsabbiegen mehrere Fahrstreifen zur Verfügung stehen

- die Signalanlage überwiegend der Schulwegsicherung oder dem Schutz von älteren oder behinderten Menschen dient

- die Kreuzung häufig von blinden oder sehbehinderten Verkehrsteilnehmern gekreuzt wird.

Das Schild darf nicht leuchten, beleuchtet sein und nicht retroreflektieren. 

Grüner Pfeil Grüner Pfeil an einem Signalgeber

   

 

Markierungen:

Die Lage von Haltlinien und Fußgängerfurten gehen mit in die Zwischenzeitberechnung ein und sind deshalb sicherheitsrelevant. Sie dürfen nicht verändert werden und müssen ständig und gut sichtbar sein.

Beispiel für Haltlinien und eine Fußgängerfurt Bei beengten Verhältnissen müssen Abbieger die Knotenpunktszufahrt des Querverkehrs in Anspruch nehmen. Um die für die Fahrtkurve benötigte Fahrbahnfläche freizuhalten, ist die Haltlinie des Querverkehrs nach hinten zu legen. Die Haltlinien können auch gestaffelt verlegt werden.

 

Befindet sich nahe am Kreuzungsbereich eine weitere Einmündung, so kann zur Verdeutlichung der Freihaltepflicht des Einmündungsbereiches bei Rückstau eine weitere Halt- oder Wartelinie vor der Einmündung angebracht werden:

Wartelinie vor einer Einmündung Haltlinie vor einer Einmündung

Der Unterschied:

Die Wartelinie verdeutlicht nur, dass an ihr gehalten werden muss, könnte die Einmündung beim Weiterfahren nicht mehr verlassen werden.

Befindet sich eine Haltlinie vor der Einmündung, so muss bei Rotlicht an dieser gehalten werden. Die Haltlinie direkt vor der Signalanlage dient dann für Fahrzeuge, die von der Seitenstraße kommend in Richtung Signalanlage einbiegen. Durch diese Maßnahme kann das Abbiegen für Fahrzeuge aus der Einmündung erleichtert werden. In der Regel wird in Höhe der ersten Haltlinie noch das Hinweisschild "Bei Rot hier halten" angebracht.

Werden in einer Knotenpunktszufahrt eigene Phasen für Abbieger geschaltet, so ist für sie eine eigene Fahrspur bereitzustellen. Gegebenfalls ist eine Verbreiterung der Fahrbahn nötig.

Gemischte Fahrstreifen (z. B. Geradeaus und Rechtsabbieger) auf einem gemeinsamen Fahrstreifen sind nur sinnvoll, wenn der Anteil der Abbieger bis max. 20% liegt und die Abbieger nicht den Vorrang starker anderer Verkehrsströme beachten müssen (z. B. Fußgänger). Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, dann hat ein solcher Fahrstreifen eine viel geringere Sättigungsverkehrsstärke.

Das selbe gilt für kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegerspuren. Diese sind nur sinnvoll, wenn die Linksabbieger vollgesichert abbiegen können oder wenn für sie genügend Aufstellfläche in der Kreuzung vorhanden ist.

Sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Fahrbahnbreiten bzw. Spurenanzahl unveränderbar (Bebauung etc.), so ist das entsprechend im Signalprogramm und der Phaseneinteilung zu berücksichtigen (z. B. zwei separate Phasen für die Hauptrichtung, um jeweils Linksabbieger schneller abfließen lassen zu können).

 

Im Beispiel:

Die Beispieleinmündung wurde mit den entsprechenden Markierungen (Haltlinien und Fußgängerfurten) umgestaltet. Die vorfahrtregelnden Zeichen werden später mit an den entsprechenden Signalmasten angebracht. Die Haltlinien der Linksabbieger wurden unter Berücksichtigung der Fahrkurven der jew. Abbieger nach hinten versetzt. Um die Räumzeiten gering zu halten, wird für die linksabbiegenden Radfahrer auf der Hauptrichtung eine eigene Fahrspur angelegt, die ihnen erlaubt, sich direkt vor der Fußgängerfurt aufzustellen. Die Gefahrenzeichen "Lichtsignalanlage" wurden jeweils 150m vor der Haltlinie entfernt aufgestellt und befinden sich somit nicht mehr auf diesem Plan.

 

Kreuzungsplan:

(Zur Vergrößerung mit der rechten Maustaste auf den Plan klicken und "Vergrößern" anwählen, Ausschnitt durch Druck auf die linke Taste verschieben)


 

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