Planung einer Signalanlage

Auf dieser Seite werden die Planungsschritte und Regeln, die bei der Aufstellung einer Lichtsignalanlage durchgeführt bzw. beachtet werden müssen erläutert und am Beispiel eines T-Abzweiges aufgezeigt. Die Regeln sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) niedergeschrieben, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden.

Kreuzungsplan / Erläuterung Entwicklung der Phasenübergänge
Verkehrsanalyse Berechnung und Interpretation der Umlaufzeit
Änderung an Fahrbahn, Markierungen, Beschilderung Berechnung der Freigabezeiten
Phaseneinteilung Entwicklung des Signalzeitenplans
Entwicklung des Signallageplans Betriebszeiten und Ein- und Ausschaltbilder
Daten für die Zwischenzeitberechnung Simulation des fertigen Signalprogramms
Berechnung der Zwischenzeiten / Zwischenzeitmatrix

 

 

Entwicklung des Signallageplans

 

Der Signallageplan wird nun schrittweise aus dem Knotenpunktsentwurf entwickelt. Der endgültige Signallageplan liegt der weiteren Bearbeitung des Signalprogramms zugrunde. Er enthält maßstäblich alle Markierungen, Signalmasten, Signalgeber und Einrichtungen zur Verkehrserfassung. Er bildet außerdem die Grundlage für die Berechnung der Zwischenzeiten, die im nächsten Punkt durchgeführt wird.

 

Signalgeber:

Die Signalgeber sind zu unterscheiden nach:

- Signalgebern für die Freigabe von Kfz-Strömen, ÖPNV, Fußgängern oder Radfahrern

- Hilfssignalgebern

- Fahrstreifensignalgebern

 

Richtlinien zur Aufstellung von Signalgebern werden später unter Planung/Programm unter dem Punkt Punkt Richtlinien erläutert.

 

Die Leuchtfelder haben in der Regel einen Durchmesser von 200mm, Leuchtfelder mit 300mm Durchmesser werden verwendet für Kfz-Signale

- an anbaufreien Straßen, zumindest in der Hauptrichtung

- an großräumigen Knotenpunkten in bebauten Gebieten, wenn auffällige Signale erforderlich sind

- an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70km/h

- für Linksabbieger hinter dem Knotenpunktbereich

- wenn durch andere Maßnahmen die Auffälligkeit und Erkennbarkeit der Signale nicht gewährleistet werden können

 

Zur Verdeutlichung von Signalen können diese mit Kontrastblenden (s. Technik/Signalgeberkomponenten unter dem Punkt "Kontrastblenden") ausgerüstet werden, die sich optisch vom Umfeld abheben.

Die Leuchtfelder, die den Verkehr bedingt verträglich mit anderen Strömen freigeben, erhalten eine Vollscheibe. Leuchtfelder, die Fahrtrichtungen voll gesichert freigeben, erhalten Richtungspfeile.

Signale für Fußgänger und Radfahrer zeigen die entsprechenden Symbole farbig auf schwarzem Grund. Signale für Fußgänger und Radfahrer sind zweibegriffig (rot / grün). Fahrradsignale sind dreibegriffig (rot / gelb / grün).

Hilfssignalgeber weisen abbiegende Verkehrsströme auf gleichzeitig freigegebene, bedingt verträgliche Ströme hin. Sie sind einfeldig und zeigen gelbes Blinklicht mit einem entsprechenden Symbol.

In den vorfahrtberechtigten Zufahrten sollen mindestens 2 Signalgeber angebracht werden, die die nicht abbiegende Fahrtrichtung anzeigen. Werden nicht alle Fahrstreifen gleichzeitig freigegeben, so ist für jede besonders signalisierte Abbiegerichtung mindestens ein Signalgeber anzubringen. Wo mehrstreifig abgebogen wird, ist das Richtungssignal über der Straße zu wiederholen.

Zusätzliche Signalgeber für Linksabbieger werden in der Knotenpunktsausfahrt angebracht. Sie zeigen in der Regel einen grünen Pfeil nach links oder einen gelb blinkenden Pfeil nach links.

 

Signalgeberausrichtung:

Die Signalgeber werden nach folgendem Grundsatz ausgerichtet:

Signalgeber rechts eher auf Nähe
Signalgeber links eher auf Ferne
Untere Signalgeber auf Nähe
Signalgeber über der Straße auf Ferne

 

 

Signalgeberbezeichnung:

Signalgeber erhalten zur besseren Orientierung Bezeichnungen, wobei nicht unbedingt festgelegt ist, wie die Signale genau zu bezeichnen sind. Hier ein Beispiel für eine Bezeichnungsvariante:

Signalgeber Bezeichnung
für Kfz K
Diagonalgrün (Linksabbiegersignal hinter der Kreuzung) A
2feldiges Rechtsabbiegersignal für Vor- oder Zugabezeit KRi
Fußgängersignale und Radfahrersignale ohne Übergangszeit (Gelbsignal) F
Kombinierte Signale für Radfahrer und Fußgänger FR
Signalgeber für Radfahrer mit Übergangszeit R
Signale für Linienbusse B
Signale für Straßenbahnen S
Hilfssignale (gelbes Blinklicht) H
Geschwindigkeitssignale G
Tonsignalgeber für Sehbehinderte FT
Vibrator für Sehbehinderte FV
Tonsignalgeber kombiniert mit Vibrator für Sehbehinderte FTV

 

Es folgt eine Zahl hinter dem Kürzel, welche die Signalgruppe identifiziert. Die Zählung beginnt im Norden mit der im Uhrzeigersinn am nächsten liegenden Zufahrt der übergeordneten Straße und folgt dem Uhrzeigersinn. Ein nachfolgender kleiner Buchstabe bezeichnet einen einzelnen Signalgeber aus der Signalgruppe, wobei der Hauptsignalgeber immer mit a bezeichnet wird, alle weiteren dann durchgehend mit b, c, ... Bei Signalgebern für den ÖPNV wird die Richtung des Fahrtbegriffes mit angehängt (z. B. S1g für gerade).

Die Bezeichnung der Signalgeber kann im einzelnen etwas variieren, jedoch ist die festgelegte Bezeichnung einheitlich im Signallageplan, in der Zwischenzeitmatrix, im Signalzeitenplan und vor Ort zu verwenden.

 

Im Beispiel:

Mit den bis jetzt gemachten Angaben kann der Lageplan der Signalgeber entworfen werden.

 

Signallageplan:

(Zur Vergrößerung mit der rechten Maustaste auf den Plan klicken und "Vergrößern" anwählen, Ausschnitt durch Druck auf die linke Taste verschieben)

Erläuterungen:

Zufahrt West (links): Die unteren Signale sind Standardsignale mit 200mm Optik. Am Peitschenmast ist ein Signalgeber mit 300mm Optik und Kontrastblende zur besseren Erkennbarkeit des Signals angebracht. Das Linksabbiegersignal hinter der Kreuzung besteht aus einem zweifeldigen 300mm-Signalgeber mit grünem und gelbem Pfeil. Vor der Kreuzung wird ein Hinweisschild "Linksabbiegende Radfahrer bitte einordnen" aufgestellt.

Zufahrt Nord (oben): Es werden auf beiden Seiten für alle Signalgruppen Standardsignalgeber mit 200mm Optik verwendet, da hier keine besonderen Maßnahmen bezüglich der Auffälligkeit getroffen werden müssen. Beim Linksabbiegen warnt das Hilfssignal H1 in 300mm Optik auf den ebenfalls freigegebenen Fußgängerstrom hin. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" wird mit am rechten Signalmast angebracht.

Zufahrt Ost (rechts): Die unteren Signale sind Standardsignale mit 200mm Optik. Am Peitschenmast ist ein Signalgeber mit 300mm Optik und Kontrastblende zur besseren Erkennbarkeit des Signals angebracht. Das Zeichen "Vorfahrtstraße" wird ebenfalls mit am Signalmast befestigt.

 

Es werden des Weiteren die genauen Symbole in den Signalgebern festgelegt:


 

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